Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendbarkeit der AGB:
1.1 Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Tierheilpraktiker, nachfolgend „THP“ genannt und dem Tierbesitzer/Patientenbesitzer/Verfügungsberechtigten über das Tier, nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages zwischen dem THP und dem Kunden. Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 Abs. 1 und § 612 Abs. 1 BGB. Er kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des THP in Form von Beratung, Diagnosestellung, Untersuchung und Therapie annimmt.
1.3 Der THP ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen, einen Behandlungsvertrag abzulehnen, insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der THP aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des THP für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
§ 2 Behandlungsvertrag
2.1 Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die AGB als akzeptiert, wenn Kunde und THP einen ersten Termin vereinbaren. Auch bei einer mündlichen Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen eines Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft.
2.2 Der THP erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier des Kunden anwendet.
2.3 Ein Tierheilpraktiker darf nach dem deutschen Heilmittelwerbegesetz § 3 keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel erwerben, anwenden oder abgeben, er darf nicht impfen und nicht narkotisieren/euthanasieren.
2.4 Bei den hier vorgestellten Methoden, sowohl therapeutischer, präventiver, als auch diagnostischer Art, handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin, deren Wirksamkeit schulmedizinisch nicht nachgewiesen und anerkannt ist.
§ 3 Haftung des Behandlers
Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Garantie auf Heilung oder Linderung gegeben wird. Es wird kein Versprechen auf Heilung gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG) gegeben.
§ 4 Terminvereinbarung, Ausfallhonorar und Abbruch eines Termins
4.1 Untersuchungs- und Behandlungstermine etc. gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese von der THP auf dem Postweg, per E-Mail, SMS / WhatsApp, mündlich oder fernmündlich bestätigt wurden. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr, durch die Wetterlage oder durch Verzögerungen bei einem vorangegangenen Termin zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer / Mobilfunknummer hinterlassen, wird er über die Verzögerung informiert.
4.2 Tritt der Kunde bei Ankunft des THP vom Behandlungsvertrag zurück oder ist nicht anzutreffen, werden dem Kunden die entstandenen Aufwandskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 20,- in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
4.3 Ist eine Anwendung, Behandlung bzw. Untersuchung nicht möglich oder muss während der Durchführung abgebrochen werden (z.B. bei übermäßiger Angst, Drohverhalten oder Unwohlsein des Tieres), werden dem Kunden die erbrachten Leistungen in angemessen Maße in Rechnung gestellt:
- Bei Abbruch nach mindestens der Hälfte der geplanten Anwendung: 60%
- Bei Abbruch nach weniger als der Hälfte der geplanten Anwendung: 40%
- Wenn keine Anwendung möglich ist: 25%
§ 5 Honorierung / Rechnungstellung
5.1 Der THP hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Der Kunde erhält nach Abschluss der Behandlung eine detaillierte Rechnung via E-Mail oder Post, welche binnen 14 Tagen zu begleichen ist. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.
5.3. Vermittelt der THP Leistungen Dritter, die er fachlich nicht überwacht (z.B. Laborleistungen), ist er berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Kunden in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich der Tierheilpraktiker von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen.
§ 6 Mitwirkung des Kunden
Der THP kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten. Der Tierheilpraktiker ist aber berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte abstreitet, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose bewusst unzutreffend und / oder lückenhaft erteilt, das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder Therapiemaßnahmen zunichte gemacht werden.
§ 7 Aufklärung / Hinweise
Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass:
- es sich bei den von der Tierheilpraktikerin angewandten Verfahren um Schulmedizinisch nicht anerkannte Verfahren handelt.
- die Behandlung der Tierheilpraktikerin, eine ärztliche Therapie nicht ersetzt. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird die Tiereilpraktikerin unverzüglich eine Weiterleitung an einen Tierarzt veranlassen oder eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Dies gilt auch dann, wenn dem Tierheilpraktiker aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbots eine Behandlung nicht möglich ist. Für die Erteilung einer Auskunft des Tierheilpraktikers an Dritte ist die schriftliche Einwilligung des Kunden erforderlich.
§ 8 Aufklärungspflicht / Aufklärungsumfang
Der Tierheilpraktiker ist verpflichtet, dem Tierhalter in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Beurteilung und die Therapie, sowie die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung. Mit seiner Unterschrift unter diesen Vertrag bestätigt der Tierhalter, dass nachfolgende Punkte umfassend besprochen wurden:
- Aktueller Gesundheitszustand des Tieres,
- Die Art der gesundheitlichen Einschränkungen,
- Die Behandlungsmethode und deren voraussichtliche Dauer,
- Die zur Verfügung stehenden Behandlungsalternativen,
- Belastungen, Risiken der Therapie.
- Honorar
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein, oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am Nächsten kommt.
§ 10 Datenschutz
Daten des Kunden / Tierhalters und des Tieres werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Der Kunde verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung lt. DSGVO. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die THP kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Kunden davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird. Sobald die THP aufgrund gesetzlicher Vorschrift zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht

